Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Durchführung von Führungen
 
  1. Die Gästeführung Dreieichenhain stellt Stadtführerinnen und -führer an interessierte Einzelgäste oder Gruppen zur Verfügung. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Besteller einerseits und die Gästeführerin bzw. der Gästeführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß nachfolgenden Punkten.
  2. Die Honorare für Führungen betragen:

    60 Minuten 40,00 €
    90 Minuten 50,00 €
    120 Minuten 60,00 €

    Mögliche Inhalte dieser Führungen sind: Burg, Historische Altstadt, Burgkirche.
    Die genannten Honorare gelten für max. 25 Personen pro Gruppe, bei 26 bis 35 Personen 10,00 € Aufschlag.
  3. Die Honorare für themenbezogene, objektbezogene und interaktive Führungen betragen:

    Torwächterführung in Gewandung am Tage (60 Minuten)  3,00 € pro Person
    Torwächterführung im Dunkeln mit Fackeln (60 Minuten)  5,00 € pro Person
    Hainer Fachwerk- und Orgelführung (90 Minuten)  4,00 € pro Person

    Die Höchstzahl beträgt 30 Personen pro Gruppe.

    Andere Führungen können auf Wunsch vermittelt werden. Das Honorar richtet sich nach der erforderlichen Zeit und Art der Führung und muß gesondert vereinbart werden. Bei der Vermittlung einer Führung von dritter Seite wird an diese Stelle eine Vermittlungsgebühr von 10% des vereinbarten Honorars gezahlt..

    Bei allen Führungen beträgt der Zuschlag für Fremdsprachen 10,00 €
    Sonn- und Feiertagszuschlag 5,00 €


  4. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen der zu führenden Person oder Gruppe, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung.

  5. Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeit steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten (siehe Ziffer 6).

  6. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muß zwischen diesen und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob - falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muß - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird das Honorar nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

  7. Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, oder die Anzahl der pro Führung bestellten Gästeführer reduziert, ohne daß mindestens 24 Stunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.

  8. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar unmittelbar nach der Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an die Gästeführerin bzw. den Gästeführer ausgezahlt.

  9. Der Besteller einer Gästeführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

    Gästeführung Dreieichenhain
    Maienfeldstraße 4 ; Mühlweg 21
    63303 Dreieichenhain
    Tel. 06103/84218 oder 06103/85697


    © Gästeführung Dreieichenhain, Maienfeldstraße 4, 63303 Dreieich